AGB
1. ALLGEMEINES
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Sie kommen auch dann zur Anwendung, wenn der Besteller eigene, anders lautende Geschäftsbedingungen als verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.
2. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
Unsere Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich gegenseitig festgestellt wird, freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Für Folgeaufträge bedarf es keiner Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Die Rechnung gilt in diesem Falle als Auftragsbestätigung, wobei die gleichen Bedingungen gelten, wie sie nachstehend festgelegt sind. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. Technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Konstruktions- oder Materialänderungen behalten wir uns vor.
Ein Rücktritt von einer Bestellung kann nur mit unserer Zustimmung und nur gegen Ersatz aller für uns angelaufenen Kosten und auch des entgangenen Gewinns erfolgen.
3. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk Spital am Pyhrn. Mangels besonderer Versandvorschriften des Bestellers bestimmen wir Art und Weg des Versandes. Eine Versicherung gegen Transportrisiken wird nur auf Wunsch des Käufers und gegen Kostenersatz vorgenommen.
4. LIEFERVERZUG, LIEFERMENGE
Die vereinbarten Lieferzeiten sind freibleibend und Richtwerte und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Verzögerungen in der Beförderung, Betriebsstörung im eigenen Betrieb wie auch in den Werken der Sublieferanten. Derartige Hindernisse entbinden von der Einhaltung eingegangener Lieferzeiten sowie ganz oder teilweise von der Lieferung. Eine Überschreitung der Lieferzeiten aus den genannten Gründen bis zur Dauer von 6 Wochen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Forderung von Schadenersatz. Verpflichtungen oder Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen, werden vom Lieferanten nicht anerkannt.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Weisen von uns gelieferte Waren Mängel oder Fehler auf, kann der Besteller lediglich Verbesserung oder bei unbehebbaren Mängeln Austausch der gelieferten Waren verlangen; dies auch dann, wenn uns Verschulden zur Last fällt. Die Haftung für Schäden wegen mangel- oder fehlerhaft gelieferter Waren und für Folgeschäden ist – außer bei vorsätzlicher Schadenszufügung – ausgeschlossen. Beanstandungen hinsichtlich gelieferter Waren sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN
Für den Fall, dass sich unsere Herstellungskosten durch eine Erhöhung des Preises bei Vormaterial, durch unerwartete Lohn und Gehaltserhöhungen und/oder durch obrigkeitliche Akte seitens der Behörden erhöhen, sind wir berechtigt, den Kaufpreis verhältnismäßig zu erhöhen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ausstellung netto, ohne jeden Abzug zahlbar.
Die Abnahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber, alle Bankspesen, Zinsen etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten des Bankkontokorrentkredites inkl. aller Nebengebühren sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen. Gegen unsere Zahlungsansprüche ist die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gegen den Besteller gerichteten Forderungen unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware nur im regulären Geschäftsverkehr veräußern, verarbeiten oder vermischen. Werden die Waren verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir anteiliges Eigentum an den durch Verarbeitung und Vermischung entstandenen Sachen. Veräußert der Besteller die gelieferten Waren – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Wertes der von uns erbrachten Leistung ab. Die Abtretung ist so lange wirksam, bis unsere sämtlichen gegen den Besteller gerichteten Forderungen erfüllt sind. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns die Namen und Anschriften seiner Abnehmer
bekanntzugeben.
8. SICHERHEITSTECHNISCHE UNTERWEISUNG für Partner
Wartungen & Inspektionen dürfen ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die von MARK Save A Life GmbH geschult bzw. qualifiziert /re-qualifiziert werden.
9. DATENSCHUTZ
Wir behalten uns das Recht vor, das Geschäft über eine Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherungsgeber die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln. Die nach Datenschutzgesetz erforderliche Benachrichtigung über die Speicherung der Daten gilt hiermit als erfolgt.
10. ANZUWENDENDES RECHT
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen.
11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Spital am Pyhrn, Gerichtsstand ist das für Spital am Pyhrn örtlich zuständige Gericht. Unsere Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsbeziehungen im In- und Ausland anzuwenden. Sollte eine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hievon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand: 29. Oktober 2020